Der NWJV weist nochmals ausdrücklich darauf hin, das Meldungen von Athletinnen und Athleten nur durch die Vereine oder den Landesverband selbst erfolgen dürfen.

https://www.nwjv.de/aktuelle-meldungen/article/meldung-zu-wettkaempfen-nur-durch-die-vereine/

Hinweis durch den Vorstand:

Die Meldung erfolgt nur über die Sportwarte des Vereins. Ansonsten kann es sein, das der NWJV die Meldungen der Wettkämpfer nicht akzeptiert.